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  • Diverse Artists | DAKA

    Presseschau 2023.3.25 [예술 이주민 리포트] ③그들의 꿈이 실현되면…"K컬처 다양성도 확장"(연합뉴스) [art migrant report] ③ When their dreams come true... "Expansion of K-culture diversity" (www.yna.co.kr) 2023.3.24 [ 예술 이주민 리포트] ②부푼 꿈 안고 왔지만…부당대우에도 가슴앓이만(연합뉴스) [art migrant report] ②They came with big dreams... Even with ill treatment, they only suffer from heartache (www.yna.co.kr) 2023.3.23 [ 예술 이주민 리포트] ①제2의 '블랙핑크 리사' 꿈꾸며…그들이 몰려온다(연합뉴스 ) [ art migrant report] ①Dreaming of the second 'BLACKPINK Lisa'... they are coming (www.yna.co.kr) 2023.1.2 국회입법조사처 "이주민예술인 안정적 예술활동 기회 보장해야"(연합뉴스) National Assembly Legislative Research Service "We need to ensure stable artistic activity opportunities for migran t artists" (www.yna.co.kr) 2022.12.30 National Assembly Research Service publishes research report on policy status and future tasks for migrant artists * * DAKA contributed in this project by providing professional advice on this issue. It was difficult for the researcher to find related data as there had never been a fact-finding survey or policy research on migrant artists such as E-6-1 at the Korean government level. DAKA introduced 10 different migrant artists by genre and status of stay so that researchers could grasp the current status of migrant artists' sojourn and activities in Korea. 2022.12.30 [ 보도자료] “문화적 자유와 권리, 문화다양성 확보를 위한 이주민예술인 정책 필요” press release “Need a policy for migrant artists to secure cultural freedom, rights and cultural diversity” (National Assembly Le gislative Research Office) Social discussions and policy improvement are needed from the perspective of cultural diversity so that migrant artists can be guaranteed opportunities to work stably in Korean society. ○ To this end, △reorganization of regulations related to the status of migrant artists under the current law, △new establishment of freelancer visa and relaxation of permanent visa requirements, △ It is necessary to review ways to change the support qualification for the culture and arts support project to “everyone residing in Korea.” 2022.12.09 7th Session of the 3rd ARKO Field Debate in 2022 “Policy Tasks and Prospects for Revitalizing the Culture and Arts Ecosystem” * Presentation: Measures to guarantee the rights of migrant artists according to the diversification of members of the Korean art ecosystem (speaker: Park Kyong Ju, current chairman of the DAKA 2022.11.11 [SONDERBERICHT] „Ich wurde von meiner Agentur gemobbt“: ausländische Entertainer und berüchtigte Agenturen * DAKA hat zu diesem Projekt beigetragen, indem sie professionelle Beratung zu diesem Thema geleistet hat. (koreatimes.co.kr) 2022.11.25 보고서 유엔에 제출한다 (www.yna.co.kr) 15.11.2022 SONDERBERICHT „Ich wurde fälschlicherweise des Diebstahls beschuldigt“: Ausländischer Entertainer erinnert sich schmerzhaft an Mobbing durch koreanische Agentur   * DAKA hat zu diesem Projekt beigetragen, indem sie professionelle Beratung zu diesem Thema bereitgestellt hat. (koreatimes.co.kr) 13.10.2022 [SONDERBERICHT] Filipinas koreanischer Traum zerstört durch Menschenhandel, sexuelle Nötigung   (koreatimes.co.kr) * DAKA trug zu diesem Projekt bei, indem es professionelle Beratung zu diesem Thema bereitstellte. 2022.09.13 [SONDERBERICHT] „Zu schön, um wahr zu sein“: Weißrussische Zirkusartisten von koreanischer Agentur getäuscht (koreatimes.co.kr) * DAKA hat zu diesem Projekt beigetragen, indem sie professionelle Beratung zu diesem Thema bereitgestellt hat. 2022.07.30 암호명3701] - 경향신문 (khan.co.kr) 2022.06.12 '블핑 리사'도 '이 법' 적용받을 수 있을까…“예술인권리보장법, 외국인도 보호해야” - 경향신문 (.co.rkhan) 2022.06.12 시행 세 달 앞둔 '예술인권리보호법'…외국인 예술가는 보호 못 받나요 - 경향신문 (khan.co.kr) 03.06.2022 Ausländische Entertainer wehren sich gegen Missbrauch in Korea (koreatimes.co.kr) 2022.06.02 Künstler mit Migrationshintergrund fordern faire Behandlung (koreatimes.co.kr) 2022.06.02 Ausländische Entertainer wehren sich gegen Missbrauch in Korea (THE KOREA TIMES) 2022.05.30 „예술인권리보장법에 소외되는 예술가 없길“ - 민중의소리 (vop.co.kr) 2022.05.24 „국적에 상관없는 예술인권리보장법 시행령 마련“ | 연합뉴스 (yna.co.kr) 2022.05.24 공감언론 뉴시스통신사 :: (newsis.com) 2022.05.24 "이주예술인 인권 보호 위해 '예술인권리보장법' 보완해야" | 연합뉴스 (yna.co.kr) ​ 2022.05.24 „국적에 상관없는 예술인권리보장법 시행령 마련“ | 연합뉴스 (yna.co.kr) 2022.05.24 Diverse Artists of Korea Association veranstaltet eine Pressekonferenz zur Garantie des Status und der Rechte ausländischer Künstler (pressenza.com) 2022.05.24 '이주민예술가 권리보장은? 예술인권리보장법 시행령·시행규칙 공청회 (2022.5.24) 클립 2022.05.19 "이주민 예술가도 한국인과 동등한 권리 보장하고 보호받아야" | 연합뉴스 (yna.co.kr) 2022.04.21 예술인권리보장법이 정의하는 '예술가'에 외국 국적의 이주민 예술가도 포함되는지? ​예술인권리보장법 하위법령 공개 2022.4.21 (Bild) 2022.04.21 예술인권리보장법이 정의하는 '예술가'에 외국 국적의 이주민 예술가도 포함되는지 ? Januar 2022. 4. 21. 2022.04.19 E-6 visa holders should automatically be issued an arts activity certificate by the Korean Artist Welfare Foundation (KAWF) upon receipt of their visas and immediately granted access to all of the protections that that certificate guarantees.(Arko On-site Communication Subcommittee Policy Proposal) 2021.09.29 이주민 문화예술인 체류자격 제도 개선 및 지원정책 마련 촉구 기자회견 보도자료 Press conference to call for improvement of the residency qualification system for migrant cultural artists and preparation of support policies (Solidarity meeting to improve the residency status system for migrant cultural artists and prepare support policies) 2021.09.29 "이주 문화예술인 체류자격 개선하고 지원정책 마련돼야" "Improve the status of residence for migrant cultural artists and prepare support policies" (https://www.fnnews.com/) 2021.05. 26 문체부, 1차 문화다양성 보호·증진 기본계획 발표 Ministry of Culture, Sports and Tourism announces the 1st basic plan to protect and promote cultural diversity (www.ktv.go.kr/) "To support the expansion of exchanges between cultural and artistic experts, the visa system for foreign artists will be improved, and exchanges of cultural and artistic contents between countries will be vitalized."('The 1st Master Plan for Protecting and Promoting Cultural Diversity') 2021.05. 26 정부, 문화 다양성 확산 나선다…소외계층·콘텐츠 지원 확대 Government to promote cultural diversity... Expansion of support for the underprivileged and contents (https://newsis.com/) "To support the expansion of exchanges between cultural and artistic experts, the visa system for foreign artists will be improved, and exchanges of cultural and artistic contents between countries will be vitalized."('The 1st Master Plan for Protecting and Promoting Cultural Diversity') 2021.04.30 이주민 예술가 비자 제도 개선과 지원정책 마련을 위한 논의를 계속하기 위한 절차 제안 SUGGESTED PROCEDURE FOR CONTINUATION OF THE DISCUSSION Relating to Immigrant Artists. (Arko On-site Communication Subcommittee Policy Proposal) 2021.04.20 이주민 예술인 창작환경 보장 위한 제도 개선 ‘시급’ Improving the system to guarantee the creative environment of migrant artists ‘urgently’ (www.ajunews.com) 2021.04.19 "이주민 예술인에게도 안정적 창작 환경 보장해야" "We must guarantee a stable creative environment for migrant artists" (www.edaily.co.kr) 2021.04.19 이주민예술인의 자유로운 예술창작활동 권리 보장 받도록 제도 개선해야 We need to improve the system so that migrant artists are guaranteed the right to free artistic creation.(www.fnnews.com) 2021.04.16 2021년 예술인비자문제 개선을 위한 온라인 공청회 사후자료집 ? 2021 Online Public Hearing Post-Materials for Improving Artist Visa Issues 2021.4.16 ARTS COUNCIL KOREA

  • Diverse Artists | DAKA

    Durchsetzung des Gesetzes über die Garantie von den Status und die Rechte von Künstlern für alle Künstler, unabhängig von der Nationalität! projects. about. um. Die Mission von DAKA ist es, sich für die Rechte und Vorteile ausländischer Künstler und Kunsthochschulen mit Migrationshintergrund einzusetzen, die in Südkorea leben und arbeiten, und zwar durch Bildungsarbeit, Partnerschaften mit koreanischen Rechts- und Kunstorganisationen und offene Kommunikationskanäle mit allen relevanten Regierungsbehörden. Wir glauben, dass kulturelle Rechte Menschenrechte sind und dass die Annahme und Unterstützung einer wachsenden, vielfältigen internationalen Kunstgemeinschaft Korea zu einer stärkeren und freundlicheren Weltmacht machen wird. contact. Kontakt. Name Email Telefon Nachricht Senden Danke fürs Einsenden! salatboom@daum.net Unser Unterstützer

  • intro. | DAKA

    Projekte. um. Kontakt. Drücken Sie. Blog Search Results More... Unser Ziel Kulturelle Rechte sind auch Teil der Menschenrechte. Der Zweck der DAKA ist es, die koreanische Kultur als internationale Kunstgemeinschaft zu schaffen und die kulturelle Vielfalt zu fördern, indem die Kommunikation und der Austausch zwischen ausländischen Künstlern mit Migrationshintergrund und Studenten der Kunsthochschulen, die sich in Korea niederlassen und sich an kulturellen und künstlerischen Kreationen und Aktivitäten beteiligen, gefördert werden. Logodesign von Kelly Frances Homepage-Design von Park Kyong Ju Unser Geschäft 1. Bürgerinitiative zum Ausbau der Kulturellen Vielfalt 2. Ausbildung und Workshops für ausländische Künstler und Kunsthochschulstudenten 3. Austauschprojekte für nationale und internationale Ausstellungen, Performances, Workshops, Kunstprojekte usw. 4. Bereitstellung von Informationen durch Homepage-Betrieb und Newsletter-Herausgabe etc. 5. Gewinnbringende Projekte zur Erreichung des Vereinszwecks ​ SATZUNG ANZEIGEN DAKA Unsere Direktoren Direktor Elliot John Woods Medienkunst 1 von 2 Künstlern bei Kimchi and Chips ​ Britische Künstler, die seit 2014 in Südkorea leben. Master in Physik. Teilnahme an Ausstellungen, Gesprächen, Performances mit MMCA, SeMA, ARKO, SFAC, KAMS, Nam June Paik Art Center, Ilmin Musuem, Sejong Art Center, ACC. ​ Derzeit Teilnahme an DAKA zur Unterstützung aufstrebender Künstler, die in Korea arbeiten. Kommunikationsdirektor, USA Kelly Frances Gründer der Expat Entertainers of Korea ( EE ROK) Performer, Künstler und Aktivist ​ Als kanadische Staatsbürgerin, die derzeit in Amerika lebt, verbrachte sie fast 20 Jahre in Südkorea, wo sie für ihre Arbeit in englischen Medien bekannt ist: als Moderatorin von Fernseh- und Radiosendungen; vor der Kamera und Synchronsprecherin; sowie ein Modell, PR-Verbindung und veröffentlichter Autor. Unabhängig von ihrem Standort bleibt sie eine engagierte Fürsprecherin und Aktivistin. 2007 begann sie mit Tierschutzgruppen zusammenzuarbeiten, um Wildtierkriminalität in Asien zu bekämpfen. Ihre erste Führungsrolle begann 2009, als sie Bear Necessity Korea gründete, eine Basis-NGO, die sich für die Abschaffung des Handels mit Bärengallefarmen in Korea einsetzte, was bis 2012 andauerte, als sie und ihre Kameraden zu einer IUCN-Resolution beitrugen, in der sie sich verpflichtete, die Bärengallefarmen auslaufen zu lassen global. 2013 gründete sie Expat Entertainers Korea (EE ROK), eine private Gruppe auf Facebook, die als Koreas wichtigste Online-Community für den Schutz, die Bildung und die Solidarität von Koreas Expat-Unterhaltern anerkannt ist. Direktor Sascha Pöhle Visuelle Kunst Professor an der Chung-Ang-Universität Deutscher Künstler, der seit 2016 in Seoul lebt und arbeitet. Er ist bildender Künstler und arbeitet mit verschiedenen Medien, Fotografie, Film, Objekten, die als fließende und performative Prozesse inszeniert werden, die Fragen nach Heimat, Migration von Formen, Mustern, Territorien und Menschen verhandeln. Seit 2016 Professor für Fine Art Photography an der Chung-Ang University. Als Kunstlehrer tritt er DAKA in der Hoffnung bei, dass die Zahl der ausländischen Absolventen, die in Korea leben und arbeiten, nach dem Abschluss einer Kunsthochschule steigen wird. Er zeigt seine Arbeiten regelmäßig auf internationalen Ausstellungen wie z. ZKM, Karlsruhe, DE. ​ Triff das Team Park Kyong Ju Gründer und Vorsitzender ​ Interdisziplinäre Kunst Gründer und CEO von Multicultural Theatre SALAD Bildender Künstler, Filmemacher, Dramatiker, Theaterregisseur, Journalist und Sozialkünstler ​ ​ ​ " Liebe Homepage-Besucher, es ist mir eine Ehre, Sie als ersten Vorsitzenden der DAKA begrüßen zu dürfen. Derzeit haben sich etwa 6.500 ausländische Kunststudenten und etwa 3.100 ausländische Künstler in Korea niedergelassen und schaffen ihre Kunst. Das vordringlichste Fördersystem für sie ist die Erlangung von Qualifikationen zum Bezug von Sozialleistungen der Künstlerwohlfahrtsstiftung durch den Nachweis einer künstlerischen Tätigkeit und die Beantragung von Kunstförderungen des Bundes und der Kommunen. Zugewanderte Künstler sind auch Bürger, die Steuern zahlen, während sie künstlerische Tätigkeiten mit einem legalen Aufenthaltsstatus im Hoheitsgebiet der Republik Korea ausüben. Die Regierung und die lokalen Regierungen sollten Maßnahmen ergreifen, um die damit verbundenen Systeme und die Verwaltung zu verbessern, um die kulturellen Rechte und die Gleichberechtigung von Minderheiten zu gewährleisten. Die DAKA beabsichtigt, verschiedene Aktionen durchzuführen, um das gesellschaftliche Bewusstsein zu verbessern. Ich bitte um Ihre Unterstützung und Ihr Interesse an den Aktivitäten der DAKA. Danke. " Bereket Alemayehu Von Amts wegen Direktor und geschäftsführender Vertreter ​ Fotografie, Schreiben und kulturelle Performance Freiberuflicher Autor für die Presseagentur Pressenza, Sozialaktivist ​ ​ ​ " Hallo allerseits, ich bin ein äthiopischer Fotokünstler, Schriftsteller und sozialer Aktivist. Ich kam 2014 als Einwanderer nach Korea, seitdem lebe ich in diesem Land des kontrastreichen Wetters und der Naturwunder. Bevor ich nach Korea kam, arbeitete ich bei einer lokalen NGO namens Music Mayday Ethiopia, die eine Plattform für talentierte junge Künstler in den Bereichen Musik, Tanz, Theater & Schauspiel, Fotografie & Video, Malerei & Grafikdesign bietet. Irgendwie war ich viele Jahre aktiv in verschiedene künstlerische, soziale und persönliche Entwicklungsprojekte involviert. Als Fotokünstler hatte ich Gelegenheit, meine Kunstwerke in Einzel- und Gruppenausstellungen in den Städten Seoul, Daegu und Paju sowie in einer Online-Ausstellung in NY City auszustellen. Als ausländischer Künstler stehe ich in Korea vor vielen Herausforderungen, weil künstlerische und kulturelle Aktivitäten nicht richtig anerkannt werden, das System nicht unterstützt und soziale Ausgrenzung. Ich bitte um Ihr Interesse und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit. Vielen Dank. " James Lee Beckwith Von Amts wegen Direktor und Senior Vice President ​ Bildende Kunst und Film Bildender Künstler, Schauspieler und Model Auswärtiger Direktor der Yongsan Fine Arts Association ​ ​ ​ " Hallo! Mein Name ist James und ich komme aus den USA. Ich lebe hier seit 21 Jahren. Ich bin der Auslandsdirektor der Yongsan-gu Fine Artists Association. In meinen vielen Jahren, in denen ich ausländische Künstler in Yongsan vertrete, habe ich einige unglaubliche Künstler aus der ganzen Welt getroffen, und die meisten von ihnen teilen dasselbe, nämlich den harten Kampf, ein Künstler in Korea zu sein. Die Verbreitung von K-Pop und K-Kultur schreitet weltweit voran. Wenn überhaupt, werden immer mehr Künstler hierher kommen, um der Kultur zu folgen, die sie durch das Internet und das Fernsehen gelernt haben, und sie werden hierher kommen und sie selbst erleben wollen. Deshalb bitte ich die koreanische Regierung, sich eine Strategie auszudenken, um uns Künstlern hier zu helfen und sie zu unterstützen. Vielen Dank. " Anna Yoon (Anna Rihlmann Elisabeth) Von Amts wegen Direktor und Generalsekretär ​ Performancekunst und Film Schauspielerin, Reporterin und Produzentin ​ ​ ​ " Hallo! Mein Name ist Anna und ich komme aus Deutschland. Und ich lebe seit 7 Jahren in Korea. Nach meinem Abschluss an einer koreanischen Kunstschule, wo ich Schauspiel als Hauptfach studierte, habe ich in verschiedenen künstlerischen Bereichen gearbeitet. Als ausländischer Künstler, der in Korea lebt, bin ich sehr dankbar für kreative Erfahrungen, bin aber aufgrund meiner Nationalität auch auf viele Hindernisse und Einschränkungen gestoßen. Ich möchte für die Gleichberechtigung von Künstlern aller Nationalitäten kämpfen, damit die koreanische Kunstindustrie in vielerlei Hinsicht wachsen und gedeihen kann. Vielen Dank." Kontaktiere uns Adresse Yondeungpo-Gu Sunyu-Ro 33 Seoul, 07285 Republik Korea Kontakt 02-2254-0517 Öffnungszeiten Mo - Fr Derzeit für Besichtigungen nach vorheriger Absprache verfügbar diverseartistsofkorea@gmail.com Unser Unterstützer

  • Founder | DAKA

    Gründer und erster Vorsitzender der DAKA Biografie von Park Kyong Ju Park Kyong Ju (geb. 1968, Seoul) absolvierte das Printmaking Department, Collage of Fine Arts, Hongik University in Korea und erhielt ein Diplom in Film und Fotografie von der HBK Braunschweig in Deutschland. Seit ihrem Studium in Deutschland arbeitet sie zum Thema „Migration“. Sie arbeitete als bildende Künstlerin, Filmemacherin, Dramatikerin, Theaterregisseurin, Journalistin und Social Designerin. Ihre Hauptwerke sind „Wanderarbeiter in Berlin“ (Foto, 1999), „Nach Deutschland entsandte Krankenschwestern“ (Foto, 2000), „Erinnerung in Deutschland – Bergleute nach Deutschland entsandt“ (Videoinstallation, 2000) „Wanderarbeiter in Seoul“ (Foto, 2001), „Was ist Leben? - Musikprojekt von Wanderarbeitern“ (Projektmusikalbum, 2002), „In a Dream Country – Leben von Migrantinnen“ (Kunstbuch, herausgegeben vom Human Rights Center der Frauen von Migranten, 2004), „Migrant Workers‘ Performance for Election Campaign“ (Aufführung , 2004), Erinnerst du dich an mich?(Lecture Performance, 2010), Yeosu, Beginning, Middle, and the End; (Medienexperimentelles Stück, 2010), Ran's Diary (Medienexperimentelles Stück, 2011), Future Story (Medienexperimentelles Stück, 2012), Theater ohne Schauspieler ( Medienexperimentelles Stück, 2013), Migrant Worker's Broadcast (Internet Alternative Media, 2005~2009), mehrsprachiger Broadcaster SALAD TV (Internet Alternative Media, 2009~2012), Social Enterprise SALAD (multikulturelle Gruppe für darstellende Künste, 2009~ heute). Seit 2020 arbeitet sie als nicht ständiges Mitglied des Arts Council Korea und arbeitet hart daran, ein Visasystem für freiberufliche Künstler einzuführen und Künstlern mit ausländischer Nationalität Qualifikationen für die Beantragung von Fördermitteln zu gewähren. Seit April 2022 arbeitet sie mit ausländischen Künstlerinnen und Künstlern daran, die Verwaltungsvorschriften und -richtlinien des Gesetzes über die Rechte und Gewährleistungen der Künstlerinnen und Künstler und des Künstlerwohlfahrtsgesetzes für ausländische Künstlerinnen und Künstler zu verbessern. Im August 2022 schlug sie die Gründung von DAKA vor, damit mehr Migrantenkünstler an dieser Bewegung teilnehmen könnten, und sie fungierte als erste Vorsitzende. Homepage von Park Kyong Ju Professioneller Hintergrund 2022 ~ Gegenwart Vereinigung verschiedener Künstler Koreas Gründer und erster Vorsitzender Schlug die Gründung dieser Organisation vor und fungierte als erster Vorsitzender, um das System der Gesetze in Bezug auf kulturelle Rechte und kulturelle Wohlfahrt zu verbessern, um Gleichberechtigung und Sozialleistungen für ausländische Künstler zu gewährleisten. 2020 ~ Gegenwart Kunstrat Korea Verwaltungsratsmitglied (nicht exekutives Mitglied) Sie arbeitete als Komiteemitglied für den interdisziplinären Kunstbereich und arbeitete an der Verbesserung des Aufenthaltsstatussystems für eingewanderte Künstler und an der Ausarbeitung von Richtlinien. 2009 ~ Gegenwart Theater SALAT Gründer, Präsident und  Art Director Entwarf über 20 Performance-Stücke und führte sie in Seoul sowie landesweiten Theatern und Institutionen auf. Die meisten von ihnen beschäftigten sich mit Fragen der kulturellen Vielfalt und Migration, und sie schrieb und führte Regie bei dem Drehbuch. Ihr Auftritt traf mehr als 100.000 Zuschauer. Das Salad Theatre ist eine Künstlergruppe, die sich aus asiatischen Einwanderern zusammensetzt. 2005-2012 Social-Media-Salat-TV Wanderarbeiterfernsehen Gründer und Präsident  Schreiben und Berichterstattung für SALAD TV (2009–2012) und   Migrant Worker’s TV (2005–2009) mit Fokus auf Migrantinnen, Migranten und Fragen der kulturellen Vielfalt sowie das Problem von undokumentierten Wanderarbeitern und Flüchtlingen . Beide waren unabhängige Internetmedien, und als Hauptmitglieder nahmen auf Migranten spezialisierte Journalisten und Bürgerreporter teil. 1999 ~ 2000 Koreanischer Verein Berlin Generalsekretär Während ihres Studiums in Deutschland interessierte sie sich für das Thema Einwanderung, als sie bei einer koreanischen Vereinigung arbeitete, die sich aus nach Deutschland entsandten koreanischen Bergleuten und Krankenschwestern zusammensetzte. In dieser Zeit begann sie, Werke über Migration und Diversität zu schaffen. Preise und Auswahl 2021 Gewinner des E-Book-Verlagsprojekts Millie & Brunch, Brunch-Buch. (Reportageromane aus Park Kyongju) 2019 Auswahl des Künstlers zur Unterstützung des Ausstellungsraums durch das Seoul Museum of Art (Einzelausstellung) 2017 Donga Multicultural Prize der Zeitung Donga, unterstützt von LG. 2015 Auswahl des Produktionsfonds des EBS International Documentary Festival (Experimenteller Dokumentarfilm „Looking for Ran') 2013 Auswahl von gemeinsam gesponserten Werbeaufführungen des Arts Council Korea – Zentrum für darstellende Künste (Experimental Live Broadcasting Theatre „Theater without Actor“) 2012 Ausgewählt als Aufführung auf Einladung, 14. Seoul Marginal Theatre Festival, Seoul. (Experimentelles Theater  „Zukunftsgeschichte“) 2011 Blindman's Daughter's Prize <Multicultural Guide Grand Award> der Gachun Cultural Foundation 2011 Ausgewählt als Aufführung auf Einladung, 13. Seoul Marginal Theatre Festival, Seoul. (Experimentelles Theater „Lan's Diary“) 2010 Ausgewählt als Aufführung auf Einladung, 12. Seoul Marginal Theatre Festival, Seoul. (Experimentelles Theater „Yeosu_Anfang, Mitte und Ende“) 2009 Woman Artist of the Year Prize <Culture and Arts Special Award> von Women's News / Women & Culture Network, unterstützt vom koreanischen Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus.  2007 Internet Media Prize <Special Award> von Korea Internet – media Journalists Association  2006 Endgültige Nominierung für den Human Rights Press Award durch die Abteilung Korea von Amnesty International 2005 Ausgewählt für die Ausstellungsförderung der Joheung-Galerie Künstler von Joheung Bank (Einzelausstellung „Leben von Migrantinnen“) 2001 Insa Art Space Ausstellungsförderung Künstler des Arts Council Korea (Einzelausstellung „working Holiday“) 1996 Ausgewählt als offizieller Screening-Film, Hamburger Kurzfilmfestival (Kurzfilm) 1995 Ausgewählt als offizieller Vorführungsfilm, Filmfest Braunschweig (Kurzfilm) 1995 Ausgewählt als offizieller Vorführungsfilm, Theaterfest Braunschweig (Kurzfilm) 1995 Ausgewählt als offizieller Screening-Film, Internationales Underground-Filmfestival Berlin (Kurzfilm) Call  02-2254-0517 E-Mail  diverseartistsofkorea@gmail.com Folgen

  • Plans & Pricing | DAKA

    Preisplan wählen Friendship ₩ 10000 10000₩ Auswählen Legal Advice Cost Translation Cost Colleagueship ₩ 30000 30000₩ Auswählen Legal Advice Cost Support Translation Cost Leadership ₩ 50000 50000₩ Auswählen Legal Advice Cost Support Translation Goldship ₩ 100000 100000₩ Auswählen Legal Advice Cost Support Translation

  • collective bylaws. | DAKA

    SATZUNG VERSCHIEDENE KÜNSTLER DER KOREA-VEREINIGUNG In Kraft gesetzt: 2022. 8. 29. Laden Sie die Satzung herunter Fragen und Antworten zur DAKA-Mitgliedschaft Mitgliedsantrag herunterladen KAPITEL I ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN Artikel 1 (Name) Der Name dieser Vereinigung lautet „Diverse Artists of Korea Association“ (Abkürzung „DAKA“, im Folgenden als „die Vereinigung“ bezeichnet). Artikel 2 (Standort) Das Büro der Vereinigung befindet sich in der Stadtverwaltung von Seoul, und bei Bedarf kann eine Zweigstelle (Zweigstelle) eingerichtet werden. Artikel 3 (Zweck) Der Zweck des Vereins ist es, die koreanische Kultur als internationale Kunstgemeinschaft zu schaffen und die kulturelle Vielfalt zu fördern, indem die Kommunikation und der Austausch zwischen ausländischen Künstlern mit Migrationshintergrund und Studenten der Kunsthochschulen, die sich in Korea niederlassen und sich an kulturellen und künstlerischen Kreationen und Aktivitäten beteiligen, gefördert werden. Artikel 4 (Geschäft) Der Verein betreibt zur Erreichung des Zwecks des § 3 folgende Geschäftstätigkeiten: 1. Bürgerinitiative zum Ausbau der Kulturellen Vielfaltspolitik; 2. Bildung und Workshops für ausländische Künstler und Kunsthochschulstudenten; 3. Austauschprojekte für nationale und internationale Ausstellungen, Performances, Workshops, Kunstprojekte usw.; 4. Bereitstellung von Informationen durch Homepage-Betrieb und Newsletter-Herausgabe etc.; 5. Gewinnbringende Projekte zur Erreichung des Vereinszwecks; 6. Sonstige Vorhaben, die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlich sind Kapitel II Mitglieder Artikel 5 (Qualifikation der Mitglieder) Ein Mitglied des Vereins („Mitglieder“) ist jede Person oder Organisation, die sich unabhängig von ihrer Nationalität dem Zweck des Vereins angeschlossen, die vorgeschriebene Mitgliedschaft beantragt und die Zustimmung des Vorstandes eingeholt hat. Artikel 6 (Mitgliederrechte) Die Mitglieder haben das Recht, sich durch die Mitgliederversammlung an der Führung des Vereins zu beteiligen. Die Gruppenmitglieder wählen jedoch einen Vertreter und üben ihre Rechte durch den Vertreter aus. Quasimitglieder und Ehrenmitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen und das Wort ergreifen, haben aber kein Stimmrecht. Artikel 7 (Pflicht der Mitglieder) Die Mitglieder haben folgende Aufgaben: 1. Einhaltung der Satzung und des Gesellschaftsreglements; 2. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstandes; 3. Zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen und Beiträgen. Artikel 8 (Austritt von Mitgliedern) Mitglieder können aus der Vereinigung frei austreten, indem sie einen Austrittsantrag an den Präsidenten stellen. Artikel 9 (Belohnung und Bestrafung der Mitglieder) ① Der Verein kann durch Beschluss des Vorstandes Mitglieder belohnen, die zur Entwicklung des Vereins beigetragen haben. ② Der Verein kann Mitglieder bestrafen, wie Ausschluss und Verweis, die gegen den Vereinszweck verstoßen, Ehre und Ansehen beschädigt oder die Pflichten nach § 7 nicht erfüllt haben. Strafen werden vom Präsidenten nach Beschluss des Vorstandes verhängt der Vorstände oder der Hauptversammlung. Kapitel III Offiziere Artikel 10 (Art und Anzahl der Beamten) ① Der Verein hat die folgenden Amtsträger („Amtsträger“): 1. Ein Präsident; 2. Ein leitender Vizepräsident; 3. Ein Vizepräsident 4. Acht bis sechzehn Direktoren (einschließlich Präsident, Senior Vice President und Vice President) 5. 1 Wirtschaftsprüfer ② Der Verein kann die Zahl der Vorstandsmitglieder bei Bedarf erhöhen.  In diesem Fall muss ein Beschluss der Mitgliederversammlung (entweder ordentliche Mitgliederversammlung oder außerordentliche Mitgliederversammlung) nach Beratung durch den Vorstand gefasst werden Direktoren. ③ Kann ein gemäß § 11 bestellter Vorstand aus persönlichen Gründen nicht offiziell am Vorstand teilnehmen, so kann er wie folgt als ehrenamtlicher Vorstand Mitglied des Vorstandes werden. In diesem Fall ist dem Titel „ehrenamtlich“ voranzustellen. (zB ehrenamtlicher Direktor, ehrenamtlicher Vizepräsident). 1. Ehrenamtliche Amtsträger können auf Vorschlag von drei Vorstandsmitgliedern und Beschluss des Vorstandes ernannt werden. 2. Ehrenamtliche Amtsträger können dem Vorstand beiwohnen, um ihre Meinung zu äußern, haben jedoch kein Stimmrecht im Vorstand. 3. Entrichtet ein Ehrenamtsträger als Mitglied des Vereins einen Mitgliedsbeitrag, so hat er/sie Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. 4. Ein Ehrenamtsträger dient nicht als Präsident. 5. Die Zahl der ehrenamtlichen Amtsträger darf 20 % der Gesamtzahl der Amtsträger nicht überschreiten. Artikel 11 (Ernennung von leitenden Angestellten) ① Vorstandsmitglieder sind von der Mitgliederversammlung zu wählen und die Wahl ist unverzüglich der zuständigen Geschäftsstelle anzuzeigen. ② Eine Ersatzwahl muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag erfolgen, an dem die Vakanz eintritt. ③ Die Wahl eines neuen Amtsträgers erfolgt zwei Monate vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Amtsträgers. ④ Eine Person, die Gründer und Gründungsmitglied der Vereinigung ist, wird von Amts wegen zum Direktor ernannt. Artikel 12 (Entlassung von leitenden Angestellten) Ein Vorstandsmitglied kann durch Beschluss der Hauptversammlung entlassen werden, wenn er/sie eine der folgenden Handlungen begeht: 1. Handlungen, die den Vereinszweck verletzen; 2. Streitigkeiten, Bilanzierungsunregelmäßigkeiten oder erhebliche unlautere Praktiken zwischen leitenden Angestellten; 3. Behinderung der Vereinsgeschäfte. Artikel 13 (Ständiger Direktor) ① Der Verein kann einen ständigen Direktor haben, der ausschließlich für die Zwecke des Vereins verantwortlich ist. ② Ein ständiger Vorstand wird vom Präsidenten aus den Amtsträgern durch Beschluss des Vorstandes ernannt Artikel 14 (Senior Vice President) ① Die Vereinigung kann einen Senior Vice President haben. ② Ein leitender Vizepräsident wird vom Präsidenten aus den Reihen der Amtsträger nach Beschluss des Vorstands ernannt Artikel 15 (Vizepräsident) ① Der Verein kann einen Vizepräsidenten haben. ② Ein Vizepräsident wird vom Präsidenten aus dem Kreis der Amtsträger nach Beschluss des Vorstands ernannt Artikel 16 (Amtszeit der Amtsträger) ① Die Amtszeit der Amtsträger beträgt drei Jahre, und er/sie kann aufeinanderfolgende Amtszeiten ausüben. Der Präsident kann jedoch nur zweimal wiederernannt werden. ② Die Amtszeit von Amtsträgern, die durch Nachwahlen ins Amt eingeführt werden, entspricht der verbleibenden Amtszeit ihrer Vorgänger. Artikel 17 (Pflichten der leitenden Angestellten) ① Der Präsident vertritt den Verein, übt die Gesamtkontrolle über die Angelegenheiten des Vereins aus und ist Vorsitzender der Mitgliederversammlung und des Vorstands. ② Der Direktor nimmt am Vorstand teil, um Angelegenheiten zu regeln, die die Angelegenheiten der Vereinigung betreffen, und behandelt Angelegenheiten, die vom Vorstand oder dem Präsidenten delegiert werden. ③ Der Wirtschaftsprüfer hat folgende Pflichten: 1. Prüfung der finanziellen Lage des Vereins; 2. Prüfung der Arbeitsweise der Hauptversammlung und des Vorstandes und Angelegenheiten, die seine Geschäfte betreffen; 3. Ergeben sich aus den Prüfungsergebnissen der Absätze 1 und 2 Rechtswidrigkeiten oder Ungerechtigkeiten, Berichtigung beim Vorstand oder der Hauptversammlung zu verlangen und der zuständigen Geschäftsstelle zu melden; 4. falls es erforderlich ist, eine Berichtigung nach Absatz 3 zu verlangen und anzuzeigen, die Hauptversammlung oder den Vorstand einzuberufen; 5. Stellungnahme gegenüber der Mitgliederversammlung, dem Vorstand oder dem Präsidenten über die Finanzlage und die Geschäfte des Vereins. Artikel 18 (Amt als Präsident) ① Für den Fall, dass der Präsident seine Aufgaben nicht erfüllen kann, fungiert ein Senior Vice President als Präsident. ② Im Falle einer Vakanz des Präsidenten fungiert ein vom Vorstand gewählter Amtsträger als Präsident. ③ Der Vorstand gemäß Absatz ② wird von der Mehrheit der amtierenden Direktoren einberufen, und die als Präsident fungierende Person wird mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Direktoren unter dem Vorsitz des Senior Vice President gewählt. ④ Die Person, die gemäß den Bestimmungen von Absatz ② als Präsident fungiert, muss unverzüglich das Verfahren zur Wahl des Präsidenten durchlaufen. Kapitel IV Hauptversammlung § 19 (Zusammensetzung der Hauptversammlung) Die Mitgliederversammlung des Vereins ist das höchste gesetzgebende Organ und setzt sich aus allen Mitgliedern des Vereins zusammen. Artikel 20 (Trennung und Einberufung) ① Die Mitgliederversammlung wird in eine ordentliche Mitgliederversammlung und eine außerordentliche Mitgliederversammlung gegliedert und durch den Präsidenten einberufen. ② Die ordentliche Hauptversammlung findet innerhalb von zwei Monaten nach Beginn eines jeden Geschäftsjahres statt, und die außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen, wenn der Präsident dies für erforderlich hält. ③ Der Präsident teilt jedem Mitglied die Einberufung der Mitgliederversammlung spätestens sieben Tage vor Beginn der Versammlung mit. Die Tagesordnung, das Datum, die Uhrzeit, der Ort usw. der Versammlung sind in der Einberufung anzugeben. § 21 (Besondere Bestimmungen zur Einberufung der Hauptversammlung) ① Falls ein Antrag auf Einberufung unter einen der folgenden Punkte fällt, beruft der Präsident die Hauptversammlung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Antrags auf Einberufung ein: 1. Eine Mehrheit der amtierenden Direktoren erläutert den Zweck der Versammlung und beantragt eine Einberufung; 2. Der Wirtschaftsprüfer beantragt die Einberufung nach Maßgabe des § 17 Abs. 4; 3. Mindestens ein Fünftel der amtierenden Mitglieder legt den Zweck der Versammlung dar und verlangt die Einberufung. ② Kann die Hauptversammlung länger als 30 Tage nicht einberufen werden, weil der zur Einberufung Berechtigte vakant ist oder sich der Einberufung entzieht, so kann die Hauptversammlung mit Zustimmung a Mehrheit der amtierenden Direktoren oder mindestens 1/3 der amtierenden Mitglieder. ③ Die Hauptversammlung gemäß Absatz ② wählt den Vorsitzenden unter dem Vorsitz des Senior Vice President. § 22 (Beschlussfähigkeit von Hauptversammlungen) ① Die Mitgliederversammlung wird mit Anwesenheit der Mehrheit der anwesenden amtierenden Mitglieder abgehalten und mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. ② Das Stimmrecht eines Mitglieds kann auf andere an der Mitgliederversammlung teilnehmende Mitglieder übertragen werden. In diesen Fällen ist dem Vorsitzenden vor Beginn der Hauptversammlung eine Vollmacht vorzulegen. Artikel 23 (Aufgaben der Hauptversammlung) Die Mitgliederversammlung beschließt folgende Angelegenheiten: 1. Angelegenheiten der Wahl und Abberufung von Amtsträgern; 2. Angelegenheiten der Auflösung des Vereins und der Satzungsänderung; 3. Angelegenheiten der Veräußerung und des Erwerbs des Vereinsvermögens und der Kreditaufnahme; 4. Genehmigung des Budgets und Abrechnung; 5. Genehmigung eines Geschäftsplans; 6. Andere wichtige Angelegenheiten und Angelegenheiten, die vom Vorstand zu behandeln sind. § 24 (Ausschlussgründe des Beschlusses) Ein Mitglied, das unter einen der folgenden Punkte fällt, ist bei der Beschlussfassung nicht stimmberechtigt: 1. bei der Beschlussfassung über Angelegenheiten, die ihn betreffen, im Zusammenhang mit der Wahl und Abberufung von Amtsträgern; 2. Bei Interessenkonflikten zwischen Ihnen und dem Verein in Bezug auf Geldtransaktionen oder Rechtsstreitigkeiten usw. Kapitel V Verwaltungsrat Artikel 25 (Zusammensetzung des Verwaltungsrats) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Präsidenten und allen Vorstandsmitgliedern des Vereins. Artikel 26 (Trennung und Einberufung) ① Der Vorstand gliedert sich in einen ordentlichen Vorstand und einen außerordentlichen Vorstand und wird vom Präsidenten einberufen. ② Der ordentliche Vorstand tritt spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Geschäftsjahres zusammen, und der außerordentliche Vorstand wird einberufen, wenn der Präsident dies für erforderlich hält. ③ Der Präsident benachrichtigt alle Direktoren und Rechnungsprüfer spätestens sieben Tage vor Beginn der Sitzung über die Einberufung des Vorstands. Die Tagesordnung, das Datum, die Uhrzeit, der Ort usw. der Versammlung sind in der Einberufung anzugeben. ④ Der Vorstand kann nur über die unter Absatz ③ mitgeteilten Angelegenheiten entscheiden. Falls jedoch alle amtierenden Direktoren anwesend sind und alle anwesenden Direktoren zustimmen, können sie, selbst wenn die Angelegenheiten nicht mitgeteilt werden, verwiesen und gelöst werden. Artikel 27 (Besondere Bestimmungen für die Einberufung des Verwaltungsrats) ① Falls ein Einberufungsantrag unter einen der folgenden Punkte fällt, muss der Präsident den Vorstand innerhalb von 20 Tagen ab dem Datum des Einberufungsantrags einberufen: 1. Eine Mehrheit der amtierenden Direktoren erläutert den Zweck der Versammlung und beantragt eine Einberufung; 2. Der Wirtschaftsprüfer beantragt die Einberufung gemäß den Bestimmungen des § 17 ③ 4 ② Für den Fall, dass er länger als 30 Tage nicht in der Lage ist, den Vorstand einzuberufen, weil die zur Einberufung berechtigte Person vakant ist oder sich der Einberufung entzieht, kann der Vorstand mit dem einberufen werden Zustimmung der Mehrheit der amtierenden Direktoren. ③ Der Vorstand gemäß Absatz ② wählt seinen Vorsitzenden unter dem Vorsitz des Senior Vice President. Artikel 28 (Schriftlicher Beschluss) ① Der Präsident kann einen Beschluss des Vorstands fassen, der durch einen schriftlichen Beschluss anstelle einer Sitzung über kleinere Angelegenheiten oder Angelegenheiten, die dringend an den Vorstand verwiesen werden müssen, angenommen wird. In solchen Fällen berichtet der Präsident dem nächsten Vorstand über die Ergebnisse. ② Wenn eine Mehrheit der amtierenden Direktoren verlangt, dass der Vorstand sich auf die Angelegenheit des schriftlichen Beschlusses gemäß Absatz ① bezieht, muss der Präsident dem nachkommen. Artikel 29 (Beschlussquorum) ① Der Verwaltungsrat wird mit der Mehrheit der anwesenden amtierenden Verwaltungsratsmitglieder abgehalten und mit Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder beschlossen. ② Die Stimmrechte des Vorstands sind nicht übertragbar. Artikel 30 (Beschlussangelegenheiten des Verwaltungsrats) Der Vorstand entscheidet über folgende Angelegenheiten: 1. Angelegenheiten der Geschäftsabwicklung; 2. Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Durchführung des Geschäftsplans; 3. Angelegenheiten der Aufstellung des Haushaltsplans und der Rechnungslegung; 4. Angelegenheiten der Satzungsänderung; 5. Angelegenheiten der Hausverwaltung; 6. Angelegenheiten der Aufstellung einer Tagesordnung zur Weiterleitung an die Mitgliederversammlung; 7. von der Mitgliederversammlung delegierte Angelegenheiten; 8. Angelegenheiten der Behörde nach den Bestimmungen der Satzung; 9. Andere Angelegenheiten, die vom Präsidenten als wichtig für den Betrieb der Vereinigung bezeichnet werden. Kapitel VI Eigentum und Rechnungswesen Artikel 31 (Einnahmen) Die Einnahmen des Vereins sind durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstige Einnahmen zu decken. Artikel 32 (Geschäftsjahr) Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Geschäftsjahr der Regierung. Artikel 33 (Haushaltsplanung) Der jährliche Einnahmen-Ausgaben-Haushalt des Vereins ist innerhalb von zwei Monaten nach Beginn eines jeden Geschäftsjahres aufzustellen und wird mit Zustimmung der Mitgliederversammlung durch Beschluss des Vorstandes festgestellt. Artikel 34 (Abrechnung) Der Verein schließt die Rechnung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn eines jeden Geschäftsjahres ab und wird von der Mitgliederversammlung durch Beschluss des Vorstandes festgestellt. Artikel 35 (Rechnungsprüfung) Der Wirtschaftsprüfer führt mindestens einmal jährlich eine Rechnungsprüfung durch. Artikel 36 (Offenlegung der Rechnungslegung) ① Budget und Rechnungslegung des Vereins werden nach der vom Vorstand gesondert festgelegten Methode offengelegt. ② Der jährliche Spendenbetrag und die Verwertungsleistung werden jeden März über die Internetseite bekannt gegeben. Artikel 37 (Vergütung der leitenden Angestellten) Die Amtsträger des Vereins erhalten keine Vergütung. Vergütungen werden nicht an andere leitende Angestellte als einen ständigen Direktor gezahlt, der für den Betrieb des Unternehmens verantwortlich ist. Tatsächliche Auslagen für die Erfüllung der Aufgaben können jedoch bezahlt werden. Kapitel VII Büroabteilung Artikel 38 (Sekretariat) ① Der Verein verfügt über ein Sekretariat, das unter der Leitung des Präsidenten für die laufende Verwaltung des Vereins zuständig ist. ② Das Sekretariat kann einen Generalsekretär und die erforderlichen Mitarbeiter haben. ③ Der Generalsekretär wird vom Präsidenten durch Beschluss des Vorstands ernannt und entlassen. ④ Angelegenheiten, die die Organisation und Arbeitsweise des Sekretariats betreffen, werden gesondert durch Beschluss des Vorstandes geregelt. Kapitel VIII Ergänzende Bestimmungen Artikel 39 (Auflösung des Vereins) ① Die Auflösung des Vereins ist von einer Mitgliederversammlung mit drei Viertel der amtierenden Mitglieder zu beschließen und der zuständigen Geschäftsstelle anzuzeigen. ② Das zum Zeitpunkt der Auflösung des Vereins verbleibende Vermögen gehört dem Land, den Gemeinden oder anderen gemeinnützigen Körperschaften mit ähnlichem Vereinszweck durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Artikel 40 (Änderung der Satzung) Änderungen dieser Satzung werden von einer Mitgliederversammlung mit drei Vierteln der amtierenden Mitglieder beschlossen und der zuständigen Geschäftsstelle angezeigt. Artikel 41 (Aufstellung von Regeln) Der Vorstand kann Vorschriften für Angelegenheiten erlassen, die für den Betrieb des Vereins erforderlich sind und die nicht in dieser Satzung vorgesehen sind.

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    Titel . project 04 Datum. 2023 Stadt. Turin Größe. Wandmalerei 900m x 500m &lt; Zurück zu Projekte

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    Titel . Projekt 03 Datum. 2023 Stadt. Paris Größe. Wandmalerei 500m x 500m &lt; Zurück zu Projekte

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    Spende für den nächsten Schritt Datum . 2022.08.30 ~ 2022.11.30 Spendenmethode: Paypal Nutzungsinhalte: Rechtsberatung, Online-Bildungsprojekt von öffentlichem Interesse ​ &lt; Zurück zu Projekte

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